Antwortschreiben des Generalbundesanwalts

zur von mir erstatteten Strafanzeige gegen den (ehemaligen) Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Horst Köhler, wegen wegen Verstoßes gegen Art. 26 Abs. 1, i.V.m. Art. 56 sowie 59 Abs. 1 GG.

Strafanzeige lesen.

Das Antwortschreiben des Generalbundesanwalts der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesgerichtshof Karlsruhe

Eine Staatsanwältin Fink ließ mir folgendes mitteilen:

Sehr geehrter ***

Ihre Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten, eingegangen am 27. Mai 2010, wurde hier geprüft. Mangels zureichender tatsächlicher Anhaltpunkte für das Vorliegen einer Straftat wurde davon abgesehen, die Einleitung eines Ermittlungsverfahren zu veranlassen (§ 152 Abs. 2 StPO).

Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag ***

Dazu schauen wir uns den vorbenannten Paragraphen etwas genauer an:

§ 152 StPO

(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.

(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Was können wir anhand des o.a. Schreibens erkennen?

Zuerst ist hier bemerkenswert, dass die Staatsanwältin quasi von vorherein „wusste“, dass die in der Strafanzeige angeführten Tatbeständen zu keinen Ermittlungen führen, da die hier vorliegende Antwort bereits einen Tag nach Eingang beantwortet wurde. So schnell kann die deutsche Justiz arbeiten – wenn es ihr passt.

Weiterhin wurde seitens der Generalbundesanwaltschaft weder die vom Anzeigeerstatter angeführten Gründe für die Strafanzeige mittels Gegenbeweis hervorgehend aus dem Inhalt des Grundgesetzes entkräftet, noch wurde dem Anzeigeerstatter eine Information über ein Rechtsmittel zur Abwehr der Nichtverfolgung durch die Generalbundesanwaltschaft mitgeteilt. Es wurde hier lediglich der Mangel zureichender Anhaltpunkte ohne Begründung behauptet, wobei der Anschein erweckt wird, diese Behauptung sei die Begründung. Eine sich auf die angesprochenen Hinweise auf Verletzungen des Grundgesetzes bezogene Begründung hätte jedoch gemäß § 172 Abs. 1 StPO erfolgen müssen. Die bloße Behauptung eines Mangels an tatsächlichen Ahaltspunkten ist hinsichtlich der Schwere der Beschuldigung, welche durch den Wortlaut des Grundgesetzes gestützt wird, sehr dürftig. Darüberhinaus wird diese Behauptung mit einem Paragraphen garniert, welcher nicht etwa eine gesetzliche Norm zu deren Bekräftigung darstellt, sondern im Grunde nur die hier unterlassene Pflicht zur Strafverfolgung definiert. Hauptsache es schaut wichtig aus, auch wenn das Schreiben, bei näherem Hinschauen, lediglich einen unsubstantiierten und nicht begründeten Vortrag erkennen lässt. Hätte der Anzeigeerstatter einen entsprechend unsubstantiierten Vortrag gehalten, wäre er wahrscheinlich wegen rechtsmissbräuchlicher Erstattung einer unbegründeten Strafanzeige gegen das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland belangt oder zumindest gerügt worden.

Es gehört sich scheinbar einfach nicht, das (ehemalige) Staatsoberhaupt wegen grundgesetzwidriger Erklärungen anzuprangern! Die Vermeidung der Nestbeschmutzung ist hier naheliegend.

Schlußfolgerungen und weiteres Vorgehen

Der Rücktritt Horst Köhlers bewirkt zum Einen, wie anhand der nichterfolgten Berichterstattung der Maindreamer ersichtlich ist, dass die der Anzeige zugrundeliegende Äußerung des Zuspruchs zu militärischer Intervention zur Sicherung „unserer“ wirtschaftlicher Interessen in keiner erkennbaren Form thematisiert wird. In Unterlassung dessen wird nun eine Medienkampagne zu „Ehren“ der Frau von der Leyen gestartet – Deutschland sucht den Superpräsidenten.

Auch die Tatsache, dass die von Horst Köhler angesprochenen Interessen des deutschen Volkes eigentlich nicht dessen Interessen sind, sondern die einer Gruppe Privatpersonen und nicht wie gern kolportiert, das Interesse der Bundesrepublik Deutschland als Staatsgebilde, an dessen oberster Stelle der Souverän, das Volk gemäß

Art 20 Abs. 2 GG

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

steht. Horst Köhler hat hier in seiner Eigenschaft als der gemäß

Art 59 Abs. 1 Satz 1 GG

(1) Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich.

den Bund völkerrechtlich vertretenden Bundespräsident und als Staatsoberhaupt in Ausübung seines Amtes und während eines Staatsbesuches öffentlich den Anschein erweckt, er hätte hier im Namen des Volkes dessen Willen erklärt, wissen müssend, dass er lediglich die grundgesetzwidrige Bereitschaft der deutschen Politik zur Wahrung der privaten Interessen derer zum Ausdruck brachte, in deren Dienst die deutsche Politik nachweisbar zu einem großen Teil grundgesetzwidrig steht.

Die hier angezeigte strafbare Handlung der Erklärung der grundgesetzwidrigen Bereitschaft der deutschen Politik zum grundgesetzwidrigen Einsatz der gemäß

Art 87a Abs. 2 GG

(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

in Verbindung mit

Art. 115a Abs. 1 GG

(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.

ausschließlich im Falle der Verteidigung gegen einen Angriff mit Waffengewalt auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland einzusetzenden Bundeswehr ist nach wie vor strafbar und gemäß

Art. 26 Abs. 1 GG

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

verfassungswidrig und dementsprechend strafbewehrt bzw. „unter Strafe zu stellen“. Daran ändert auch der Rücktritt Horst Köhlers nichts. Die Entfernung eines Täters aus dem Amt, kraft dessen er diese Tat begangen hat, ändert nichts am Vollzug eben dieser Tat. Das ist die eigentliche Beschädigung des Amtes des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Nur wenn diese Art von strafbaren und sich eindeutig gegen das Grundgesetz und damit gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtenden Handlungen auch von der dafür zuständigen Generalbundesanwaltschaft ermittelt und verfolgt werden, hat diese Generalbundesanwaltschaft einen Sinn und Zweck.

Im hier vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um die Unterlassung der Verfolgung einer Straftat im Amt. Die Weigerung der Generalbundesanwaltschaft zur Verfolgung dieser politisch motivierten Straftat lässt erkennen, in wessen Geist diese Generalbundesanwaltschaft arbeitet.

Entweder kann die Generalbundesanwaltschaft die hier erklärten Vorwürfe anhand dem entgegenstehender Inhalte des Grundgesetzes widerlegen, also aufweisen, dass das Grundgesetz eben diese von Horst Köhler kraft Amtes für grundgesetzkonform erscheinen lassenden Einsätze der Bundeswehr zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen ohne eingetretenen und erklärten Verteidigungsfall tatsächlich grundgesetzlich erlaubt sind, oder sie macht sich der Beihilfe, letztendlich zu grundgesetzwidrigen „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören“ mitschuldig.

Der lapdidaren Erweckung des Anscheins eines „Mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte“ seitens der Generalbundesanwaltschaft muss hier aufgrund dem entgegenstehender Inhalte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland entschieden widersprochen werden, es sei denn, das Grundgesetz dieser Bundesrepublik Deutschland hätte inzwischen längstens stillschweigend seine Rechtskraft verloren.

Kommen wir zu einem weiteren hier angesprochenen werden müssenden Punkt hinsichtlich der Bedeutung des Antwortschreibens der Generalbundesanwaltschaft.

Gemäß

§ 171 StPO

Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden. In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, über die Möglichkeit der Anfechtung und die dafür vorgesehene Frist (§ 172 Abs. 1) zu belehren.

hat die Generalbundesanwaltschaft dem Anzeigeerstatter sowohl die Gründe der Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen mitzuteilen, als ihn auch auf das rechtliche Mittel der Abwehr dieser Entscheidung, nämlich auf das Rechtsmittel der Klageerzwingung gemäß

§ 172 StPO

(1) Ist der Antragsteller zugleich der Verletzte, so steht ihm gegen den Bescheid nach § 171 binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft zu. Durch die Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft wird die Frist gewahrt. Sie läuft nicht, wenn die Belehrung nach § 171 Satz 2 unterblieben ist.

Weder wurden dem Anzeigeerstatter die Gründe der Nichtaufnahme von Ermittlungen mitgeteilt – die selbst unbegründete bloße Erklärung eines Mangels tatsächlicher Anhaltspunkte kann hier keine dem § 171 StPO entsprechende Begründung darstellen, noch wurde er über die Möglichkeit des Rechtsmittels gemäß § 172 StPO informiert, weshalb hier auch keine Frist zu wahren ist. Eine eventuelle Absprache einer Verletzung des Anzeigeerstatters kommt hier insofern nicht in Betracht, als dass die angezeigte Straftat durch die ihr zugrundliegende Ermächtigung zur völkerechtlichen Verbindlichkeit auch im Namen des Anzeigeerstatters vollzogen wurde und somit unmittelbar auf und für den Anzeigeerstatter wirkt, er sie sich also zurechnen lassen muss.

An dieser Stelle ergibt sich eine ziemlich verzwickte Problematik, welche sich aus dem Wortlaut des § 172 StPO ergibt. Die reguläre Beschwerde gegen einen Beschluss eines Staatsanwalts wird an dessen „vorgesetzten Beamten“, die Generalstaatsanwaltschaft, gerichtet. Die im vorliegenden Fall zu beantwortende Frage ist die nach dem „vorgesetzten Beamten“ der Generalbundesanwaltschaft, da es nicht sein kann, dass die Generalbundesanwaltschaft über eine sie selbst beschwerende Beschwerde entscheidet. Es kommt hier also ausschließlich das Bundesjustizministerium als Aufsichtsbehörde der Generalbundesanwaltschaft in Frage.

Auf meine diesbezügliche Anfrage beim Referat RB2 im Bundesjustizministerium erntete ich zunächst ein völlig verwirrtes Stottern der Dame am anderen Ende und wurde mit der Bitte beschieden, ich möge diese Frage schriftlich an das Bundesjustizministerium stellen. Daraufhin fragte ich direkt bei der Generalbundesanwaltschaft an – bei der Angabe meines Aktenzeichens fragte die andere Seite sofort, ob es sich hierbei um die Anzeige gegen Horst Köhler handeln würde – und dann wurde mir gesagt, wenn ich denn unbedingt eine Klageerzwingung durchsetzen wolle, müsste ich diese Beschwerde direkt an das Bundesjustizministerium senden. Man könne mir zwar auch nicht genau sagen, an welche spezielle Abteilung die Beschwerde ginge, aber ich sollte es einfach hinsenden, es würde schon bei der „richtige Stelle“ landen. Der Dienstweg ist damit halbwegs klar. Bemerkenswert ist jedoch die offensichtliche Tatsache, dass ab einer gewissen Ebene die Kompetenzen nicht mehr so klar formuliert werden können oder sollen. Ob der Mangel hier in der Informationskette oder aber direkt bei nicht abschlüssig geregelten Kompetenzen liegt, ist hier zweitrangig.

Ab diesem Moment verlässt die Angelegenheit jedoch den Boden der juristischen Anonymität und wird zwangsläufig zur (noch kleinen) Staatsaffäre, da es hier um die juristische Aufarbeitung des grundgesetzwidrigen Einsatzes der Bundeswehr ohne erklärten Verteidigungsfall an und für sich geht.

26 Kommentare (+add yours?)

  1. Schütz
    Sep 02, 2011 @ 20:18:32

    Ich arbeitete in einem Europäischen agierendem Unternehmen, wo man gegen meine Person ein Szenario veranstaltet hatte was es so seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gegeben hat. Hilfe aus Hannover erbittet ….Hilfe leider nicht bekommen es wurde dann noch Schlimmer und Herr Köhler ist zurückgetreten und Herr Wullf ist geflüchtet.

    Ich habe den neuen Bundespräsidenten Angezeigt wegen Amtsmissbrauch, Vertuschungen von Straftaten in besonders Schweren Fall, und versuchten Mordes….Beweismaterial.
    Anzeige ist bis heute nicht bearbeitet worden…man lässt mich aushungern, Job gekündigt usw.
    Auf Antwort warte ich bis heute…mündliche Aussage eines Polizeibeamten der Kripo Osnabrück die Angelegenheit sei politisch und könne nicht bearbeitet werden…

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  2. Raschke, Joachim
    Jul 30, 2011 @ 10:25:02

    Pressemitteilung
    Über eine Veröffentlichung würde ich mich riesig freuen.
    freundliche Grüße
    Joachim Raschke
    16727 Velten
    30.07.2011

    Menschenrechtsverletzungen in Deutschland

    Die überlange Verfahrensdauer beim Innenministerium des Landes Brandenburg: die berufliche Rehabilitierung wurde 1990 beantragt.

    Werde ich jemals rehabilitiert?
    Ist das mein Trauma …

    Jetzt Gesundheitsschäden, schwerbehindert (70%) seit 1996
    und in psychologischer Behandlung seit 1995

    http://www.politik-sind-wir.de/f7/menschenrechtsverletzungen-in-deutschland-t23928/
    http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-rgerrechte-in-deutschland-land-brandenburg-t23746/page2.html

    achim.raschke@googlemail.com

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  3. krisenvorsorge
    Jun 02, 2011 @ 19:53:21

    Unglaublich was sich die Eliten leisten. Horst Köhler hat sicher nie die Interessen des Deutschen Volkes vertreten, sondern nur seine eigenen bzw die von Lobbyvereinen die ihn bezahlt haben. Daher hat es mich auch nicht gestört, als er zurückgetreten ist.

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  4. G.N.
    Nov 01, 2010 @ 17:55:08

    Die angestrebte Klage ist unbegründet, die Staatsanwaltschaft hat zu Recht so entschieden.
    Das StGB nennt eine mögliche Straftat, die der Täter tatbestandsmäßig erfüllen muss, bevor ein Verfahren eröffnet werden kann. Dieses kann dann zu einer Verurteilung durch Gerichtsentscheid führen. Die StA ist bis dahin Herrin des Strafverfahrens und kann daher auch im Ermittlungsgang ein angestrebtes Verfahren einstellen, wenn der Tatvorwurf nicht haltbar ist. Die vorliegende Begründung der StA ist daher eindeutig in diesem Sachverhalt.
    Das GG dagegen ist ein „Schutzschild für den Bürger“ vor Eingriffen des Staates mit seinen Organisationen. Hier kann bei einem Verstoß das Verfassungsgericht den ungerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte rügen.
    Aus völkerrechtlicher Sicht hätte das GG nach der Wiedervereinigung 1990 und dem abgeschlossenen 2+4 Vertrag dazu führen sollen, dass das Volk in seiner Gesamtheit über dieses Gesetz hätte abstimmen (gemäß Präambel) müssen, um diesem Werk Verfassungscharakter zu geben. Das ist nicht geschehen. Das kann zwei Gründe haben: 1. Die Wiedervereinigung des Deutschen Volkes ist noch nicht erfolgt (Ostgebiete fehlen) oder 2. das GG geht in die EU – Verfassung auf. Die EU-Verfassung ist jedoch nicht angenommen worden, sondern wurde in Lissabon durch den EU-Vertrag ersetzt, der Verfassungscharakter haben soll.
    Bei dem 2+4 Vertrag wurde nicht klar herausgestellt, dass wir einen Friedensvertrag mit den ehemaligen Gegnern aus dem 2. Weltkrieg erlangt haben. Das hätte eigentlich völkerrechtlich vorrangig Bedingung für den Vertragsabschluss sein müssen. Die Regierung nimmt an, vermutet also, dass ein Friedensvertrag mit dem 2+4 Vertrag jetzt vorliegt. Dieses ist aus den erwähnten Gründen mehr als umstritten.
    Gleichfalls wurde uns von den Vertragsteilnehmern, insbesondere Frankreich, vorgeschrieben, dass Deutschland den Euro einführen muss, sonst hätte es mit der DDR keine Wiedervereinigung gegeben, da die Alliierten die Unterschrift verweigert hätten.
    Außerdem hat das GG keinen Geltungsbereich mehr, weil dieser aus dem Gesetzt selbst nicht mehr hervorgeht, da das Staatsvolk in seiner Gesamtheit nie über dieses GG hat abstimmen dürfen.
    Also Fazit: Herr Köhler ist aus Allem raus und nicht zu belangen!!!!!!!

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    • Hans Berger
      Nov 01, 2010 @ 20:10:43

      Unsinn von BRD- und Grundgesetzleugnern:

      … der Geltungsbereich des GG ist in der Präambel normiert. Außerdem kann ein Gesetz nur in dem ihm per Staatsgrenze zugeordneten Bereich gelten, also ist der Geltungsbereich des Gesetzes der Geltungsbereich des Staates. Wäre das anders, würde auch sie StPO nicht gelten, da diese keinen Geltungsbereich enthält.

      Das Grundgesetz gilt also. Fazit: Köhler ist nur aus allem raus, wenn die Staatsanwaltschaft durch Weisung des BmdI nicht ermittelt.

      Außerdem geht es hier nicht um eine angestrebte Klage, sondern um die Erstattung einer Strafanzeige.

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  5. Freigeisterbahn
    Okt 15, 2010 @ 16:51:44

    Hallo lieber Blogschreiber. Nun ist ja ein halbes Jahr nach deiner Äusserung vergangen und ich hab hier mal wieder reingeschaut in der Hoffung das du etwas über Gesetze gelernt hast. Leider hast du immer noch nicht verstanden, was an der Anzeige falsch war. Naja nix für ungut – aber das du noch nicht einmal die Hierachie der Gesetzgebung verstehen willst lässt tief blicken. Mich wundert es wirklich nicht, das dies in der Ablage P landet. Was ich jedenfalls an der Aktion immer noch nicht verstanden habe (und der StA sicher auch): Wo hat Köhler denn nun eine Straftat begangen? Weil er eine Äusserung getätigt hat? Wenn ja, wo in der Äusserung kann man erkennen das Köhler als Person selbst eine Straftat begangen hat? Eigentlich hat er nur etwas behauptet, ohne näher persönlich zu spezifizieren.

    Naja, und deine Einlassungen zum GG sind ja völlig sinnfrei. Ich gehe nun auch im Supermarkt klauen und poche dann auf das Gleichheitsprinzip des GG (ich darf genausoviel essen wie der Ladenbesitzer) wenn ich erwischt werde. Das dies nicht funktioniert müsste eigentlich klar sein. Nochmal für dich: Das GG regelt die Gesetzgebung. Damit dient das GG dem Volke und die Gesetzgebung reguliert dann im einzelnen. So stehts auch im GG. Was ist daran so schwer zu verstehen? Als Bürger kannst du dich auf das GG berufen, wenn du glaubst das der Gesetzgeber ein Gesetz erlassen hat das dem Verfassungsrecht widerspricht. Dann kannst du vor Karlsruhe mit dem GG unter dem Arm klagen gehen – aber nur dort. Kommst du aber einem Strafgericht mit dem GG, werden die dann grinsend ebenfalls das GG mit angeschlossenen Geltungsbereich zitieren und das StG und die StPO als gültig nach dem GG bewerten. Und so kommt es dann auch das man anhand eines StGB nach StPO verurteilt wird – und nicht nach dem GG. Sämtliche Gesetze sind durch das GG jur. legitimiert – bis einer in Karlsruhe gegen ein Gesetz klagt und erfolg hat.

    Auf Köhler bezogen kann ich immer noch nicht erkennen, das dieser als Person gegen ein bestehendes Gesetz verstossen hat. Der Rest ist nur deine subjektive Interpretation (Willkür möchte ich es nicht nennen, denn da müsste ich dir hier auch noch den Vorsatz nachweisen was ich mir aber schenke) – und die ist Gott sei Dank juristisch völlig irrelevant. Denn das ist nun mal die Freiheit der Meinung (wobei eine Straf-Anzeige keine Meinungsäusserung mehr ist). Eigentlich solltest du froh sein, denn du hast mit der Anzeige automatisch auch juristisch belegbar behauptet das Köhler ein Verbrecher ist ohne dies zu beweisen oder einen konkreten personebezogenen Verdachtsmoment zu äussern. Soweit kein Problem, aber das Publizieren der Anzeige und das Auffordern das jeder blind mitanzeigt bewegt sich dann selbst auf sehr sehr dünnem juristischem Eis. Denn das wäre theoretisch dann einfach nur Verleumdung und Behinderung der Justiz – beides durch das StGB strafbar. Auch Köhler selbst könnte nun gegen Sie, werter Blogschreiber, Anstrengungen unternehmen die teuer werden können. Da finde ich es doch schon äusserst fair von der StA die so nett antworten, oder?

    Hoffe geholfen zu haben.

    mfg Mechaniker

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  6. Laevus Dexter
    Jun 24, 2010 @ 21:29:31

    Sorry Ash, aber ich habe beide Kommentare gelöscht. Hier geht es um das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung und nicht um BRD-Leugnung und Deutsches Reich. Es gibt für diese Meinungen genügend Foren.

    Kommentar

  7. borderline44
    Jun 08, 2010 @ 18:09:03

    Entschuldigung, ich wollte nur mitteilen, dass seit ein paar Tagen bei t-online, meinem Internetprovider und HP-Anbieter derzeit technische Probleme sind. Dadurch lässt sich meine HP nicht immer aufrufen -machmal fehlen Widgets (Videos und/oder Laufbänder) oder mein Blog lässt sich bspw. nicht aufrufen. Es empfiehlt sich (für den interessierten Leser ;-) ) aufgerufene Seiten mehrfach zu aktualisieren oder etwas später zu versuchen, die/meine HP-Seiten aufzurufen.

    MfG Anita W. – borderline44

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  8. Dirk Burchard
    Jun 07, 2010 @ 21:23:44

    Die Generalbundesanwaltschaft hat doch sowieso überhaupt keine Ermittlungskompetenz und wird nur für Schauprozesse und andere Inszenierungen benötigt. Frag doch mal Michael Buback, dessen Vater als Generalbundesanwalt von der RAF getötet wurde, ohne daß diese Behörde das jemals aufgeklärt hätte, wie auch sonst kein einziges Attentat der RAF.

    Die Generalbundesanwaltschaft wird auch benötigt, um Legenden zu bilden, etwa für die Morde an Herrhausen und Rohwedder, die „zufällig“ genau dann von einer eigentlich schon lange nicht mehr existierenden RAF getötet worden sein sollen, genau dann als die sich vom politisch opportunen Mainstream besonders weit zu entfernen drohten (Herrhausen bezüglich des Schuldenerlasses für die Dritte Welt und Rohwedder wegen der Privatisierungen der Treuhand).

    Bezeichnend auch, daß die Generalbundesanwältin nicht einmal vor der Presse ihre skandalöse Einstellung des Verfahrens gegen Oberst Klein erläutert hatte, die „zufälligerweise“ genau wenige Tage erfolgte, bevor Guttenberg im Kunduz-Untersuchungsausschuß aussagen mußte.

    Das alles hat mit Rechtstaatlichkeit überhaupt nichts zu tun und entlarvt die oben angeführten Paragraphen als deklaratorischen pseudoRechtschutz, und das hätte auch gegolten, wenn Du Deine Anzeige statt auf Artikel des Grundgesetzes auf einen Straftatbestand gestützt hättest, für den die Generalbundesanwaltschaft tatsächlich zuständig ist. Die prüfen gar nicht gegen alles, was sie als Ihresgleichen anerkennen.

    Kommentar

  9. Saldi
    Jun 06, 2010 @ 22:24:07

    Ich empfehle: Transzendenz – und das geht nur im eigenen Bewusstsein.

    Meine Buchtips (es gibt natürlich noch viele andere, aber irgendwo muß man irgendwie anfangen) – also:
    Sayadaw U Pandita aus Burma/Myanmar:
    „In this very life“ und
    „Im Augenblick ist alles Leben“

    Die Meditationsübungen sind sicherlich nicht einfach durchzuführen, aber am Schluß lohnenswert.

    „Der weltliche Weg ist süß am Anfang, dafür bitter am Ende.
    Der spirituelle Weg ist bitter am Anfang, dafür süß am Ende.“

    Kommentar

    • borderline44
      Jun 08, 2010 @ 13:37:56

      @saldi

      WENN Meditaion NICHT dazu dient, die eigene Kindheitsgeschichte und die Konsequenz für unsere Gesellschaft daraus zu ignorieren, würde ich ja gerne zustimmen. DOCH LEIDER DECKT Meditation durch eben Ignoranz der eigenen Kindheitsgeschichte das Bewusst-WERDEN, durch das NICHT erfassen der Zusammenhänge zwischen Kindheit und Gegenwart zu. BEWUSSTSEIN, also SICH SEINER SELBST BEWUSST SEIN und WERDEN, kann man doch aber nur, WENN man nicht (vor sich selbst flieht) mehr von unbewussten Ängsten und sonstigen Prägungen aus der Kindheit geleitet wird, mit all den Konsequenzen, die das auf unsere Gesellschaft (-sfrom, angefangen bei den eigenen Kindern) hat. Bewusst werden kann man sich doch NUR DANN, WENN man weiß, WARUM man wie handelt und fühlt und das geht eben nur, wenn man sich seine ganz indiviuelle Lebensgeschichte ANSCHAUT und alle dazugehörenden Emotionen verarbeitet und eben KEINE Angst vor den gewonnenen Erkenntnissen (-und dem Schmerz der Erkenntnis) daraus hat.

      Interview Alice Miller an Katharina Micada:

      http://www.alice-miller.com/interviews_de.php?page=10

      12. Ihre Bücher haben hohe Auflagen und wurden in 30 Sprachen übersetzt. Warum setzen sich Ihre Erkenntnisse trotzdem so langsam durch?
      12. Weil ich nichts anzubieten habe, als den Rat, sich die eigene Kindheit anzuschauen, und jeder tut lieber alles andere als dies. Aber Menschen, die den Mut haben, dies zu tun, und sich nicht durch Eltern schonende Theorien aller Art verwirren lassen, entdecken tatsächlich Goldminen in ihren Geschichten, die bisher verborgenen Schlüssel zum Verständnis ihres ganzen Lebens. Dank der Entdeckung ihrer Wahrheit und dem Erlebnis der emotionalen Reaktion darauf verlieren sie die Symptome wie Depressionen und Essstörungen. Natürlich bedeutet das oft eine sehr schmerzhafte Arbeit, die sich aber lohnt. © 2010 Alice Miller

      Selbstbetrug oder Selbstsuggestion auf „Saldi“ beschriebener Meditations-Grundlage nützt also nichts, wenn man WIRKLICH (erst recht in der Geselslchaft und der gesamten Welt) etwas änderm möchte.

      MfG Anita W. – borderline44

      Kommentar

      • Saldi
        Jun 13, 2010 @ 23:02:47

        Man muß nicht ein Leben lang an seiner Kindheit leiden.
        Irgendwann ist auch dieses Leiden zu Ende.

        Ich empfehle Meditation alleine auch nicht als Ausweg.
        Ich sehe Meditation „als Teil der Hilfe“.

        Ich habe auch die Bücher von Alice Miller für meine eigene Bewusstwerdung
        genutzt – und da hat Borderline44 völlig recht – das ist nicht einfach.

        Lebenslanges Leiden an sich selbst ist nicht notwendig.

        Man kann sich mit jeder Übung selbst betrügen.

        Aber auch das muß nicht sein.

        Enjoy.

        Kommentar

        • borderline44
          Jun 14, 2010 @ 08:53:23

          @Saldi… ja, Mensch muss nicht an seiner Kindheit leiden, ein Leben lang, ABER ER TUT ES (mehr oder weniger unbewusst) und STREITET ES dennoch AB. DAS IST das Problem. WÜRDEN die Menschen/Gesellschaft, also jeder Einzelne, NICHT SO unter seiner KIndheit leiden und das Leid HEUTE (im Hier und Jetzt) nicht so sehr leugnen und für diesen Selbstbetrug Andere nicht so sehr schädigen, denn das ist der Preis, den wir alle zahlen (angefangen bei den eigenen Kindern und endend in Gesellschaft und Politik), hätten wir eine andere, friedlichere UND sich ihrer selbst BEWUSSTE(RE) Gesellschaft, wo jeder Einzelne GERNE über seine Kindheit spricht, Schwache schützt, Mitgefühl und Empathie besitzt und ausübt und nicht (vor Gefühlen, insofern vor sich selbst) flieht, sofern schon alleine das Wort Vergangenheit, Kindheit, Eltern, Kritik und Schuldanerkenntnis

          (das Wort Schuldanerkenntnis hat es besonders in sich, weil das unbewusste Schuldgefühl aus Kindheit (schließlich sind ja immer die Kinder falsch, schuld und böse und müssen von den Eltern und Pädagogen, mit mehr oder weniger Gewalt und Disziplin, zu anständigen Menschen dressiert werden)

          benannt wird -erst recht, wenn man darauf hinweist, dass die HEUTIGE Haltung den URSPRUNG in der UNVERARBEITETEN Kindheit (VERGANGENHEIT) hat, wobei die (ungerechtfertigten) Schuldgefühle aus der Kindheit (denn das Kind ist IMMER UNSCHULDIG) immer noch (HEUTE im HIER und JETZT) nachwirken und die Erwachsenen sich IMMER NOCH schuldig fühlen und sich DAHER SO ungern Entschuldigen und Wiedergutmachen, aus Angst vor der Bestrafung, durch die Eltern (-figuren) der Kindheit, der Grund, warum die Lügen aufrecht erhalten und verteidigt werden. Diese Haltung wird dann auch noch, perverser Weise, in Gesetze zementiert

          (bspw. im Arzthaftungsrecht und zeigt sich das sehr deutlich, in der Haltung der Ärzte gegenüber ihrer Patienten und gemachten Kunstfehler und zeigt sich ja auch in unserer derzeitigen durchgeknallten Bundesregierung, die alles leugnet, was den Schmerz der Erkenntnis herbeiführen könnte).

          Schon alleine, dass Perversion und Selbstverletzung als Kultur bezeichnet wird, zeigt, wie verwirrt nicht nur nsere Gesellschaft ist und wie viel Öffentlichkeitsarbeit noch geleistet werden MUSS, diese Verwirrung aufzuheben, um die WIRKLICHEN URSACHEN der Gewalt (die sich in vielfältigen Formen ausdrückt, angefangen bei Ignoranz, denn das ist eine Form der Gewalt, erst recht, wenn diese durch Macht (Gerichte und Politik) ausgeübt wird und endend bei Mord und Totschlag) aufzulösen.

          Sofern also diese (unbewussten) Triggere in unserer Gesellschaft von jedem Einzelnen nicht aufgearbeitet- und die Menschen nicht AUF DIESE ZUSAMMENHÄNGE angesprochen werden, sieht es schlecht aus für unsere Gesellschaft, weil logische Argumente gegen Verdränung und Selbstbetrug nicht ankommen. Daher ist Aufkärung über die Zusammenhänge wichtig (in der Hoffnung die Menschen IN DEN HERZEN zu erreichen) und Meditation ist, wie Du auch bestätigst (Danke) dafür absolut ungeeignet, weil sie die Ursachen und Zusammenhänge ignoriert -und Ignoranz dient eben der Verdrängung. Wenn Verdrängung aber heilen würde, gäbe es kein Leid mehr. Insofern heilt auch die Zeit alleine keine (seelischen) Wunden, sondern „NUR“ die GENUTZTE Zeit DER AUFARBEITUNG. Ein passender Spruch:

          Sag mir noch ein Mal, dass die Zeit alle Wunden heilt und ich schlage dir auf die Fresse (Entschuldigung, aber so lautet das Wort) und antworte dir, dass die Zeit alle Wunden heilt. ;-)

          MfG Anita W. – borderline44

          Kommentar

          • Saldi
            Jun 14, 2010 @ 19:59:15

            Ich habe nicht bestätigt, daß Meditation nicht hilft; im Gegenteil halte ich Meditation für einen wichtigen Aspekt der Arbeit mit sich selbst. Natürlich muß man – auch dabei – aufpassen, daß man sich nicht selbst belügt/betrügt.

            Alle anderen aufgeführten Argumente unterstütze ich voll!

            Der Mensch muß sich ALLEM bewusst werden.

            Kommentar

            • borderline44
              Jun 14, 2010 @ 20:21:33

              @Saldi – Zitat Saldi: Ich empfehle Meditation alleine auch nicht als Ausweg.
              Ich sehe Meditation „als Teil der Hilfe“.

              Ich stimme Dir AUSDRÜCKLICH ZU:

              Meditation kann nur „als TEIL der Hilfe“ betrachtet werden, WEIL Meditation TATSÄCHLICH NIEMALS WIRKLICH helfen kann! -DIE BEGRÜNDUNGEN FINDEN SICH IN MEINEM o. BEITRAG VON HEUTE MORGEN 08:53:23 Uhr!

              Anita W. – borderline44

  10. bordderline44
    Jun 05, 2010 @ 22:38:54

    Kommentar

  11. Journalist
    Jun 04, 2010 @ 06:32:02

    Mit der Nominierung des nds. Ministerpräsidenten und Vorstandmitglied der CDU, Christian Wulff, soll in das Amt des Bundespräsidenten eine Figur geschoben werden, die wenig bis gar nichts mit den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seit dessen Inkraftretens am 23.05.1949 sowohl verankerten Freiheitsgrundrechten als auch nichts mit den im GG gegen die drei Staatsgewalten zwingend gerichteten Rechtsbefehle scheinbar bisher anzufangen wusste.

    Welche Kenntnisse dieser Mann vom Schicksal der im Dritten Reich gewaltsam verfolgten Juden und anderer Minderheiten, die nicht der nationalsozialistischen Weltanschauung passten, zeigte dieser Mann als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen 2008 in der Talkshow „Studio Friedmann“ auf N24, als er folgenden Satz auf die Frage an ihn:

    „Was wird das hier für ein Land, Herr Wulff?“

    aussprach:

    „Ich finde, wenn jemand zehntausend Jobs sichert und Millionen an Steuern zahlt, gegen den darf man keine Pogromstimmung verbreiten“.

    Der Zentralrat der Juden forderte damals den Rücktritt Wulffs, wohl nicht grundlos.

    Wer sich nicht erinnert, findet hier den Artikel des Spiegel dazu:

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,588983,00.html

    Aber Wulff steht auch im Verdacht, sich hätte korrumpieren lassen, wenn es nicht öffentlich geworden wäre, nämlich die Flugreise mit AirBerlin.

    Der niedersächsische Ministerpräsident Wulff hat mit seinem verbilligten Urlaubsflug nach Florida gegen das Ministergesetz verstoßen. Der CDU-Politiker räumte seinen Fehler ein, schrieb der Focus am 21.01.2010. Auch hier der Link dazu:

    http://www.focus.de/politik/deutschland/air-berlin-flug-wulff-gesteht-verstoss_aid_472844.html

    Ob also diese Person der richtige Mann im Amt des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland sein kann, ist mehr als fraglich.

    Außerdem soll er es mit dem sog. Zitiergebot als zwingende Gültigkeitsvorschrift gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG bei der Landesgesetzgebung nicht so absolut genau nehmen, obwohl der Wortlaut des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zwingend lautet:

    „Außerdem muß ein Gesetz das Grundrecht namentlich unter Angabe des Artikels nennen.“

    Was es mit dieser zwingenden Gültigkeitsvorschrift für einfache Gesetze auf sich hat, ist sehr ausführlich und vor allen Dingen auch laienhaft verständlich unter „zitiergebot.org“ erklärt.

    Der Bundespräsident hat gemäß Art. 82 Abs. 1 GG die Pflicht, nur Gesetze mit seiner Unterschrift auf den Weg zu bringen, die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind. Sitzt dort also jemand auf dem Präsidentenstuhl, der es mit dem zwingenden Zitiergebot nicht ernst nimmt, also sich bewusst verfassungsfeindlich verhält, dann werden noch mehr ungültige Gesetze scheinbare Rechtskraft erlangen und von der vollziehenden Gewalt gegen die Bevölkerung angewendet, Grundrechtseinschränkung hin oder her.

    Kommentar

  12. vera
    Jun 02, 2010 @ 21:54:18

    Kommentar

  13. Julie
    Jun 02, 2010 @ 18:55:09

    Fein, fein – so langsam macht mir die Sache Spaß.

    Laevus, danke für Deine Bemühungen!

    Kommentar

  14. Sabine L.
    Jun 02, 2010 @ 18:34:35

    Das ist sehr interessant, ich habe heute meine Antwort bekommen und die ist wortgleich. Da haben die sich aber Mühe gegeben.

    Kommentar

    • Schorschy
      Jun 02, 2010 @ 20:14:55

      Ich vermute da haben sie wohl entsprechend viele kopien am Drucker gemacht. Das ist doch heutzutage so einfach! o d e r Hatten Sie etwas anderes erwartet?

      Kommentar

  15. Schorschy
    Jun 02, 2010 @ 18:07:02

    Der Köhler Horst nun auch verschwand.
    Wo er geblieben, ist unbekannt.
    Weil er den Armen die Wahrheit gesagt,
    haben die Reichen ihn aus der Politik gejagt.

    Gedicht frei nach Bertolt Brecht

    Kommentar

    • borderline44
      Jun 03, 2010 @ 00:15:35

      … und was ich so schlimm daran finde ist, was ich mal hier versuche anhand seiner Rücktrittsrede aufzuzeigen (die Sätze habe ich zum besseren Verständnis nummeriert, in Satz Nr. 1 bis Satz Nr. 11.):

      „1. Meine Äußerungen zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr am 22. Mai dieses Jahres sind auf heftige Kritik gestoßen. 2. Ich bedauere, dass meine Äußerungen in einer für unsere Nation wichtigen und schwierigen Frage zu Missverständnissen führen konnten. 3. Die Kritik geht aber so weit, mir zu unterstellen, ich befürwortete Einsätze der Bundeswehr, die vom Grundgesetz nicht gedeckt wären. 4. Diese Kritik entbehrt jeder Rechtfertigung. 5. Sie lässt den notwendigen Respekt für mein Amt vermissen.

      6. Ich erkläre hiermit meinen Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten – mit sofortiger Wirkung. 7. Ich danke den vielen Menschen in Deutschland, die mir Vertrauen entgegengebracht und meine Arbeit unterstützt haben. 8. Ich bitte sie um Verständnis für meine Entscheidung.

      9. Verfassungsgemäß werden nun die Befugnisse des Bundespräsidenten durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen. 10. Ich habe Herrn Bürgermeister Böhrnsen über meine Entscheidung telefonisch unterrichtet, desgleichen den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages, die Frau Bundeskanzlerin, den Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und den Herrn Vizekanzler. 10. 11. Es war mir eine Ehre, Deutschland als Bundespräsident zu dienen.“

      Erst sagt Köhler die Wahrheit (siehe Pressemitteilung vom 31.05.2010 – Gregor Gysi, Gesine Lötzsch: http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1213741904 ) – Zusammenhang zu Satz Nr. 1.
      Dann versucht er die Wahrheit als Missverständnis zu verdrehen – Zusammenhang zu Satz Nr. 2.
      Dann behauptet er, dass die Bundeswehreinsätze vom GG gedeckt sind, was ein Widerspruch zu Satz Nr. 1 darstellt. – Zusammenhang zu Satz Nr. 3 und Nr. 4.
      Dann behauptet er, dass seinem Amt und ihm nicht der nötige Respekt erwiesen wird – Zusammenhang zu Satz Nr. 5 und beweist damit, DASS er des Amtes nicht würdig ist, WEIL ER SELBST derjenige ist, WELCHER seinem Amt und dem GG nicht den nötigen Respekt erweist, -dies bestätigt noch seine Behauptung in Satz Nr. 4.

      Begründung:
      Würde er seinem ehemaligem Amt und unserem GG den nötigen Respekt erwiesen haben, dann wäre er zurückgetreten, WEIL ER NICHT MEHR MITTRAGEN KANN, was DIE WAHRHEIT IST.
      Statt dessen tritt er zurück, weil …
      Er hätte auch die Wahl gehabt ÖFFENTLICH ANZUKLAGEN, DASS UND WARUM die/unsere Bundesregierung gegen unser GG verstösst und in seinem Amt verbleiben können.
      Statt dessen tritt er zurück weil …

      Ich empfinde das alles als sehr scheinheilig und sein Satz Nr. 11. kann ich da nur noch als zynisch interpretieren.

      Die psychologischen Zusammenhänge, WARUM DAS SO IST, Menschen SO SIND, habe ich ja versucht hier ausführlich darzustellen und versuche es an dieser Stelle noch einmal:

      Gespräch über Kindheit und Politik – Destruktivität: http://www.alice-miller.com/interviews_de.php?page=5a

      Interview mit Julia Becker (1984 – rev. 2004): http://www.alice-miller.com/interviews_de.php?page=6 – Zitat aus dem Interview:

      >>> Kinder werden sehr oft belogen, und man verlangt von ihnen, dass sie dies übersehen. Aber sie selber sind ja zu direkt und offen, um zu lügen. Erst wenn sie feststellen, dass sie für die Wahrheit bestraft werden und für die Lüge nicht, fangen sie an, sich der Erwachsenenwelt, der Lüge, anzupassen. <<< © 2010 Alice Miller

      Da wir in einer (Rest-) Demokratie (noch) leben, ist es umso wichitger, dass ein Weg gefunden wird, REGERECHTE Demokratie WIEDER HERZUSTELLEN und ich verweise abschließend auf den NDS-Beitrag von Wolfgang Lieb:

      Das Amt des Bundespräsidenten als Ehrenvorsitz für die CDU(?):

      http://www.nachdenkseiten.de/?p=5793#more-5793

      Meine abschließende Frage:

      WAS MACHEN EIGENTLICH UNSERE FÄHIGEN JURISTEN IN Gesellschaft UND Politik?

      MfG Anita W. – borderline44

      Kommentar

      • Beobachter
        Jun 03, 2010 @ 07:06:01

        @ Anita W.

        Sie stellen die folgenden Frage und der erwarten eine Antwort, zu Recht:

        „WAS MACHEN EIGENTLICH UNSERE FÄHIGEN JURISTEN IN Gesellschaft UND Politik?“

        Es gibt sie nicht die fähigen Juristen weder in der Gesellschaft noch in der Politik. 61 Jahren verhält sich diese Berufsgruppe wie Köhler jetzt anlässlich seines Rücktrittes hat mit wenigen Sätzen selbst verlautbart.

        Aufgrund ihres Studium der Rechtswissenschaften ( das Recht ist keine Wissenschaft, Wissenschaft ist überprüfbar, das Recht macht man sich passend, trotz der geschriebenen Regeln, denn die geschriebenen Regeln erkennt der Jurist ausdrücklich nicht an wenn sie gegen ihn gerichtet sind ) wissen alle diese Damen und Herren, dass das was sie tun, Unrecht ist, Tag für Tag, Jahr für Jahr seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes wird von Juristen ein System entwickelt und mit allen juristischen Winkelzügen ( mit der schwarzen Kunst ) verteidigt, das mit der freiheitlich – demokraitschen Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes nichts aber auch gar nichts zutun hat.

        Systematisch wird gegen die Rechtsbefehle der ranghöchsten Rechtsnorm, nämlich gegen die im Grundgesetz gehandelt, flächendeckend und man profitiert davon. Das Kostenrecht korrumpiert z.B. die Anwälte, so dass sie auch wenn sie ihre Mandantschaft verraten und das tun sie quasi inzwischen in jedem Einzelfall, denn die Vorschriften des Grundgesetzes blenden sie bewusst und gewollt aus, weil diese Vorschriften auch von keinem Richter der Bundesrepublik als vorrangig angesehen und behandelt werden. Das Gleiche gilt für sämtliche Behörden, also die vollziehende Gewalt in Deutschland.

        Deren Vorbild ist der einfache Gesetzgeber seitdem dieser das erste Mal am 08.09.1949 zusammengetreten ist. Durch die nahezu vollständige Übernahme des Rechtes aus der Zeit vor dem Zusammentritt des ersten deutschen Bundestages und sich des Einflusses der nicht erschlagenen Nazijuristen erwehrt zu haben, bis heute, namhafte Nazijuristen geben noch heute Kommentaren zum Bonner Grundgesetz ihren Namen wie v. Mangildt oder Maunz-Dürig, hat sich ein Nachfolgesystem auf deutschem Boden entwickelt, dass mit einer Demokratie und mit der grundgesetzlich garantieren Ausübung der dort verankerten Freiheitsgrundrechte nichts zutun hat.

        Das Dritte Reich war für die reinrassige Bevölkerung eine gewollte Wohlfühldiktatur, die haben wir noch heute, auch arbeitet das System weiter an der Rassereinheit, unwertes Leben kriegt heute auf Wunsch einen Schwerbehindertenausweis und wird dann entgegen dem klaren Wortlaut des GG ( Art. 3 GG – Gleichheitssatz ) und der einschägigen Gesetze systematisch bekämpft anstatt dass diesen Menschen die Hilfe, die sie brauchen, zuteil wird.

        Auch ein Köhler hat nie wirklich auf dem Boden des Grundgesetzes gestanden, denn aufgrund seiner Herkunft aus dem Bundesfinanzministerium waren und sind ihm die zwingenden ranghöchsten Normen des Bonner Grundgesetzes föllig fremd. Der Fiskus unterwirft sich keiner Norm, die er nicht selbst gegen andere und für sich geschaffen hat. Und selbst dann ist darauf kein Verlass.

        Das Problem insgesamt ist die anerzogene Dummheit des Volkes. Es wurde zu keinem Zeitpunkt mit den Inhalten des GG positiv onfrontiert. Wer nicht selbst hineinschaut, wird nicht begreifen, dass es zu lesen ist wie jedes andere Buch, eifacher sogar noch, denn es steht dort in verständlicher Sprache, die in Befehlsfrom gehalten ist, was die drei Gewalten zu tun und zu lassen haben in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich als Diener des Volkes und nicht als Herrscher oder Beherrscher des Volkes.

        Die Deutsche Bevölkerung befindet sich in einer Situation des systematischen geplündert werdens. Die Raubmaschine, die in dem Jahren 33 bis 45 andere Rassen und Völker systematisch plünderte und vernichtet hat, plündert und vernichtet seit 1949 die eigene Bevölkerung zum Wohle z.B. der Richterschaft in Deutschland. Diese Berufsgruppe ist maßgeblich am derzeitigen Unrechtssystem in Deutschland beteilgt. Sie hält sich inzwischen an gar nichts mehr.

        Und Politiker sind in der Regel ebenso unwissend wie die Bevölkerung selbst wenn es um die Rechtsordnung der Bundesrepublik geht. Aber das würde hier jetzt zu weit führen. Sollen auch noch andere sich äußern auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes, dem es gilt endlich den Stellenwert zu verschaffen, dem es gebührt, nämlich als ranghöchste Rechtsnorm in allen Bereichen des Rechts absolute Wirkung zu entfalten.

        Kommentar

        • Pucki
          Jun 04, 2010 @ 14:53:32

          @Beobachter
          Dem ist nichts mehr hinzu zufügen!

          Kommentar

        • borderline44
          Jun 05, 2010 @ 07:29:29

          @Beobachter

          erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. -ich brauchte ein paar Tage, um diese zu verdauen. Meine gemachten Erfahrungen, auf Grundlage meiner eingereichten demokratischen Rechtsmittel bestätigen Deine/Ihre Aussagen. Ich kann mich aber NICHT damit zufrieden geben und es BLEIBT bei meiner Frage:</br

          WAS MACHEN EIGENTLICH UNSERE FÄHIGEN JURISTEN IN Gesellschaft UND Politik?

          Wenn ein Mensch gesunden Menschenverstand hat, und Recht von Unrecht unterscheiden kann und eine Kindheit hatte, wie Alice Miller ( http://www.alice-miller.com/flugblatter_de.php?page=4 ~ http://www.alice-miller.com/flugblatter_de.php?page=2 ) sie beschreibt (bzw. einfordert -ja, solche Kindheiten sind selten, aber es soll sie geben -so ca. 3% bis 10% der Gesamtbevölkerung) und SOLCH EIN ein inzwischen Erwachsen gewordenes Kind JURA STUDIERT, dann wird dieses erwachsen gewordene Kind auf genau diese Widersprüche (auch in seinem Jurastudium, also während seiner Ausbildung) und „Lücken im Systhem“ hinweisen(!) UND SICH (in seiner Ausbildung und auch später) DAFÜR EINSETZEN, DASS RECHT RECHT BLEIBT und WIRD, erst recht, sofern Recht nur behauptet wird.

          UM SO WICHTIGER(!) die Menschen in der eigenen Familie, im sozialem Umfeld, bei Gerichten, bei Behörden und auf der politischen Ebene (und zwar IMMER WIEDER ÖFFENTLICH) auf die psychologischen Zusammenhänge iher Handlungen und Haltungen hinzuweisen(!) und IMMER WIEDER(!) mit ihrer Infantilität

          (unverarbeiteten Kindheitstraumen, die egal, ob von Politikern oder von Beamten in der Arge, gegenüber ganzen Bevölkerungsgruppen, bspw. Hartz IV Empfängern, sadistischer Weise, auf Grundlage von verschobenem Hass, ausagiert wird, um nur ein Beispiel zu nennen, denn all jene Handelnde haben einen EIGENEN Kopf und ein EIGENES Herz zum Denken und Fühlen und können SICH IMMER auf das Widerstandsrecht und Art. 20 Abs. 4, im Zweifelsfall berufen!)

          ZU KONFRONTIEREN. Ich verweise an dieser Stelle auf alles, was ich schrieb.

          Ich hoffe also, Du/Sie verstehst/verstehen, warum ich mich mit obiger Antwort NICHT zufrieden geben kann. Eine andere, friedliche Welt IST möglich! Demokratie und Diktatur FÄNGT IN DER KINDHEIT an ( http://www.borderline44.homepage.t-online.de/45031.html?entry_id=2eb7de1c09fcb9481f62b575f6e8c15f#blogstart )! Eltern-Menschen und Kindheit und die psychologischen Zusammenhänge zwischen Kindheit und Politik dürfen KEIN Tabuthema mehr sein!

          Natürlicher Verstand ersetzt JEDE Bildung, aber KEINE Bildung den natürlichen Verstand! (Schopenhauer?)

          Berthold Brecht: Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend Ausmasse angenommen hat. Oder Umgekehrt – Wolfgang Lieb (NDS): Hat der Wahnsinn erst einmal genügend Ausmasse angenommen, werden diejenigen, die auf den Wahnsinn hinweisen, für wahnsinnig erklärt.

          MfG Anita W. – borderline44

          Kommentar

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